Alle Leistungen, die von Jeanette Krüger Photographs (Nachfolgend „Designerin“ genannt) für alle Auftraggeber erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, in schriftlicher und/oder elektronischer Form, mit der Designerin. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie beiderseits schriftlich vereinbart wurden.
Durch die Beauftragung einer angebotenen Dienstleistung schließt der Auftraggeber einen Dienstvertrag oder Werkvertrag mit der Designerin ab. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen
Zulässigkeit der Arbeiten des Designers ist nicht Gegenstand des Werkvertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit
oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Designerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail. Die
Herausgabe von druckfähigen oder offenen Dateien gilt nicht als Vertragsbestandteil, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart und vergütet wird.
§ 3. Urheberrecht
Sämtliche von der Designerin erstellte Entwürfe und Reinzeichnungen, Lichtbildwerke (in gedruckter & digitaler Form), Dias, Negative, Illustrationen, Grafiken, oder sonstige digitale
Bilddateien sind nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B.
die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
3.2.) Nutzungsrechte und Verstöße
Der Verwendungszweck der o.g. Werke, die durch die Designerin erstellt werden, unterscheidet sich grundsätzlich in 2 Kategorien:
a.) Die ausschließlich „private Nutzung“
Diese beinhaltet die private Verwendung, bei Lichtbildern oder -werken z.B. für private Fotobücher oder Kalender.
b.) Die ausschließlich „werbliche Nutzung“
Diese beinhaltet die gewerbliche Nutzung für z.B. Onlinepräsentationen oder Druckerzeugnisse. Hier gelten für Lichtbildwerke verbindlich die Honorarempfehlungen für Bildhonorare des MFM
(Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Für Designleistungen gilt verbindlich die Honorartabelle VTV Design der ADG (Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz deutscher
Designer).
Überträgt die Designerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
von Nutzungsrechten seitens des Auftraggebers bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Die
Entwürfe und Reinzeichnungen sowie Lichtbild- und andere Werke dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder
an Dritte weitergegeben werden (§ 60 UrhG). Jede Nachahmung - auch teilweise - ist unzulässig. Die Werke dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich)
verwendet werden. Ein Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte zieht pro Verstoß einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 100% des Honorars zzgl. des entgangenen Gewinns nach § 252
BGB nach sich.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Auftraggeber erhält beim Erwerb von Fotografien lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht
gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer
Bilddatei erwirbt der Auftraggeber jeweils nur das einfache, private Nutzungsrecht. Ihm ist somit gestattet, diese Datei für den eigenen privaten Gebrauch zu nutzen (Siehe Punkt a). Die
Weitergabe ist nicht gestattet. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von kommerziellen (werblichen) Nutzungsrechten.
3.3.) Namensnennung
Ist ein Nutzungsrecht als Verwertung vereinbart, verlangt die Designerin, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, als Urheber genannt zu werden („© Jeanette Krüger Photographs,
www.jk-photographs.de“). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz, dieser beträgt bei Lichtbildwerken 100% Zuschlag des Honorars nach MFM,
bzw. 100% Zuschlag des Honorars nach VTV Design.
3.4.) Negative und offene Dateien
Die Negative, bzw. Raw-Dateien und offene Design-Dateien (z.B. PSD- oder INDD-Dateien) verbleiben grundsätzlich bei der Designerin. Dies gilt auch für vom Kunden gelieferte offene Dateien,
die geändert werden oder nach Kundenvorgabe reproduzierte Dateien. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter, schriftlicher Vereinbarung und Honorierung.
§ 4. Veröffentlichung
Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass entstandene Fotografien zur Eigenwerbung / zu Veröffentlichungszwecken der Designerin benutzt
werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Das Recht zur Veröffentlichung kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen
werden.
§ 5. Modifikationen und Bildbearbeitungen
5.1.) Rechte Dritter
Mit der Beauftragung einer von der Designerin angebotenen Dienstleistung, z.B. einer Designänderung oder Bildbearbeitung, sichert der Auftraggeber zu, dass er an Bilddateien und
Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, Negativen, Dias, etc. das alleinige Urheberrecht, Markenrecht, die Berechtigung zur Veröffentlichung sowie die Berechtigung zum Anbieten
besitzt. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Bildinhalte, die einer Freigabe durch Dritte bedürfen. Der Auftraggeber sichert ebenfalls zu, die Zustimmung von abgebildeten Personen auf
Bilddateien und Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, Negativen, Dias, etc. eingeholt zu haben sowie Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzt und notwendige
Genehmigungen zur Abbildung eingeholt zu haben. Bei rechtlich geschützten Objekten muss der Auftraggeber die Einwilligung des Rechteinhabers besitzen. Sollten aus einer Verletzung von Rechten
Dritter, aus einer Urheberrechtsverletzung oder aus einer Markenrechtsverletzung rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Auftraggeber. Der
Auftraggeber stellt die Designerin von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der oben genannten Verletzungen hervorgehen.
5.2.) Gewährung einer begrenzten Lizenz
Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Unterlagen, die an die Designerin durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber autorisierte Personen übertragen werden. Damit die
Dienstleistung einer Bildbearbeitung oder Designänderung angeboten werden kann, gewährt der Auftraggeber der Designerin ein nicht-ausschließliches, bezahltes, ständiges und weltweites Recht,
diese Unterlagen zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, auszuführen, zu modifizieren und sonst wie im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu nutzen, unabhängig vom Medium, von der Technik
oder der Form, wie diese verwendet werden. Dazu gehört auch die Speicherung, Vervielfältigung und Bearbeitung der Dateien. Das schließt auch das Recht ein, einzelne Dateien Dritten im Rahmen
einer Fehlerbehebung zur Verfügung zu stellen.
5.3.) Speicherung von Bilddateien
Innerhalb der 7-tägigen Reklamationsfrist werden digitale Bildaufträge des Auftraggebers (bei Bildbearbeitungen) von der Designerin zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung weiter gespeichert.
Danach werden die digitalen Bilddateien unwiederbringlich gelöscht. Die Designerin setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Daten auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn
hinaus sichert.
5.4.) Prüfung und Löschung von Inhalten
Die Designerin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übertragene Inhalte (z.B. Bilddateien oder Texte) auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten nach Meinung der
Designerin einzelne Inhalte oder der gesamte Inhalt des Auftrages gegen geltendes Recht verstoßen, ist die Designerin berechtigt, die Inhalte ohne weitere Ankündigung von der Fertigung
auszuschließen. Bei strafbaren Inhalten bleibt eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.
5.5.) Reklamationen von Bildbearbeitungen
Für Reklamationen gelten die gleichen Bestimmungen wie unter § 9. „Gewährleistung“. Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende Farben der Bilder mit den Original Dateien
gewährleistet. Farbliche Differenzen werden als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z.B. Auflösung) der
Original-Bilddateien hervorgerufen werden.
§ 6. Haftung & Verantwortung
6.1.) Allgemein
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Designerin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Designerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. In der Regel
beschränkt sich die Haftung auf den reinen Materialwert des überlassenen Materials. Die Einschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Designerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.2.) Haftung nach Freigabe
Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen und anderer Werke durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt,
Text und Bild. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
6.3.) Haftung bei Datenverlust
Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei
kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
6.4.) Haftung bei Fotoaufnahmen
Bei fotografischen Aufnahmen geht die Designerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur
Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
§ 7. Speicherung
Die Designerin speichert die Auftragsdateien sorgfältig, sodass z.B. Nachbestellungen in der Regel bis zu zwei Jahre möglich sind. Eine weitere Speicherung über diesen Zeitpunkt hinaus
erfolgt nur bei rechtzeitiger Benachrichtigung durch den Auftraggeber und bei gesonderter Vergütung. Nach Ablauf des Zeitraumes können keine Schadensersatzansprüche gegen die Designerin
aufgrund von Datenverlust geltend gemacht werden.
§ 8. Kündigung / Stornierung
8.1.) Stornierung einer Fotografenbuchung
Storniert der Auftraggeber eine Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet:
Storno 1 Woche oder mehr vor Termin: 30%
Storno weniger als 1 Woche vor Termin: 50%
Storno 24h oder weniger vor Termin: 75%
Storno nach Terminbeginn: 100%
der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B., Visagisten werden
zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Designerin. Sonder- und Schnupperangebote sind grundsätzlich bei Terminverabredung zu 100% zu bezahlen und verfallen bei
Stornierung.
8.2.) Kündigung von Designverträgen
Sollte der Auftraggeber einen Designvertrag vorzeitig kündigen, erhält die Designerin eine Vergütung für die bereits erbrachte Leistung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder
durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung bei Kündigung vor Arbeitsbeginn von 10% der vereinbarten
Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen
vorbehalten.
Fortlaufende Werkverträge, z.B. regelmäßig vereinbarte Ausgaben eines Magazins, die Pflege einer Website o.ä., sind davon ausgeschlossen und können nicht jederzeit nach § 649 BGB ohne
Begründung gekündigt werden. Hier gilt verbindlich eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.
§ 9. Gewährleistung
Beanstandungen von Bildbearbeitungen, vergleichbaren Dienstleistungen oder gelieferter Waren müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik
vermeidbar gewesen wären, also z.B. außerhalb der gesetzlich zugelassenen Toleranzen liegen, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie z.B. Farbverschiebungen, Farbtöne, Dimensionen,
etc. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr. Bei berechtigten Beanstandungen besteht der Anspruch auf Nachbesserung. Schlagen Nacherfüllung oder
Ersatzlieferung fehl, bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
§ 10. Vergütung
Die Anfertigung von Fotografien, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Der Preis versteht sich in EURO und ist nach §19 Abs. 1 UstG Umsatzsteuerfrei. Die Vergütung ist zu 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei
Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Designerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der
Vorleistungen zu leisten.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner
Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Sollte nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden
entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.
§ 11. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
11.1.) Leistungen
Die angebotenen Designleistungen beinhalten eine Korrektur-/Änderungsschleife. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. die Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu
erteilen.
11.2.) Fremdleistungen
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Designerin im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
11.3.) Neben- und Reisekosten
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck o.ä., sind vom
Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
§ 12. Versand
Der Versand von Fotografien, Illustrationen oder sonstigen Bilddateien erfolgt ausschließlich digital per E-Mail oder durch die Deutsche Post, sofern zwischen dem Auftraggeber und der
Designerin nichts anderes vereinbart wurde. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim
Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung wird von beiden Parteien vereinbart.
§ 13. Aufrechnung
Der Auftraggeber hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Designerin ausdrücklich schriftlich anerkannt
sind.
§ 14. Lieferbedingungen
Die Lieferzeit wird dem Auftraggeber bei Produktionsbeginn mitgeteilt. Geringfügige Lieferverzögerungen von maximal drei Werktagen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Annahmeverweigerung
und ziehen keine Schadenersatzansprüche nach sich. Insbesondere für Lieferverzögerungen wie z.B. durch den Versandweg, durch höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige, von der
Designerin nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadensersatzanspruch gegen die Designerin erhoben werden. Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst nach der Bezahlung. Solange der
Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist ruht die Lieferpflicht.
§ 15. Eigentumsvorbehalt
Die Fotografien, Fotobücher und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch das Eigentum übertragen.
§ 16. Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website
http://www.jk-photographs.de ist kein Angebot. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtum, Preisänderung und technischer Fortschritt sind vorbehalten.
§ 17. Sonstiges
Die Designerin kann einen oder alle Aspekte ihrer Dienstleistungen nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung beenden oder revidieren (nach § 649 BGB).
§ 18. Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz der Designerin.
§ 19. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für
diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Partnern nicht
vorhergesehene Lücke aufweist.
§ 20. Aktualisierung der AGB
Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand 26.01.2017
Sie haben das Recht, einen Kaufvertrag mit Jeanette Krüger Photographs innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a.) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer
einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden.
b.) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden.
c.) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware im
Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese in mehreren Teilsendungen geliefert werden.
Jeanette Krüger Photographs
Inh.: Jeanette Krüger
Stargarder Straße 39a
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Ende der Widerrufsbelehrung